Die Nachsorge sollte mindestens 10 Jahre lang durchgeführt werden. Davon 5 Jahre mit dem Hauptschwerpunkt Mamma-Nachsorge, danach im Rahmen einer jährlichen Früherkennungsuntersuchung.

Wenn Sie wegen einer Brustkrebserkrankung operiert und eventuell auch bestrahlt oder mit Medikamenten behandelt worden sind, ist bei Ihnen nach Abschluß dieser Behandlungsperiode eine Nachsorge über einen Zeitraum von 5 Jahren erforderlich.
Nach Ablauf dieser 5 Jahre sind weitere Kontrolluntersuchungen notwendig. Diese werden jedoch im Rahmen der üblichen Früherkennungs-untersuchungen durchgeführt.

Folgende Empfehlungen sollten im Rahmen der Nachsorge beachtet werden:
1. Nützlich für die Organisation und Dokumentation der Nachsorge ist das Führen eines
Nachsorgekalenders.
2. Achten Sie darauf, daß die von Ihrem Arzt vorgegebenen Nachsorgetermine genau
eingehalten werden (wenn nicht das unter Punkt 4 Gesagte zutrifft). Wenn Ihnen bei
sich selbst etwas auffällt, machen Sie eine entsprechende Aufzeichnung im
Nachsorgekalender. Sie können auch Ihren Arzt bitten, die Ergebnisse der
Nachsorgeuntersuchungen im Kalender festzuhalten, wenn Sie dies wünschen.
3. Führen Sie regelmäßig monatlich eine Selbstuntersuchung der nicht behandelten,
der operierten Brust und des Operationsgebietes sowie der Achselhöhlen durch.
Ihr Arzt zeigt Ihnen die Untersuchungstechnik.
4. Wenn bei Ihnen irgendwelche Beschwerden auftreten, wenn Sie bei
der Selbstuntersuchung Auffälligkeiten entdecken oder wenn Sie sich sonst irgendwie
krank fühlen, suchen Sie Ihren Arzt baldmöglichst auf. Warten Sie nicht bis auf den
nächsten vorgeplanten Nachsorgetermin.
5. Wenn Sie keine Beschwerden haben, an sich selbst keine Auffälligkeiten entdeckt
haben und wenn auch der Arzt bei der Bewertung Ihrer persönlichen Angaben und
seiner eigenen Untersuchungsbefunde keinerlei Verdacht auf das Wiederauftreten
der Brustkrebserkrankung hat, sind weitere Untersuchungen nicht erforderlich (z.B.
Röntgen, Ultraschall, Szintigraphie, Blutentnahmen für Laboruntersuchungen). Die
Mammographie wird jedoch in bestimmten Abständen regelmäßig durchgeführt.
6. Immer dann, wenn sich aus Ihren eigenen Angaben bzw. nach Einschätzung Ihres
Arztes irgendwelche krankhaften Veränderungen vermuten lassen, müssen diese
genauestens weiter abgeklärt werden. Dann können die unter Punkt 5. genannten
Untersuchungen erforderlich sein.
7. Fragen Sie Ihren Arzt (oder lassen Sie sich von ihm an eine entsprechende Stelle
verweisen), welche Möglichkeiten zur Erhaltung oder Wiedererlangung Ihres
seelischen Gleichgewichtes bzw. Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung
stehen (z.B. Selbsthilfegruppen,Krankengymnastik,Verschreibung von Brustprothesen,
Büstenhaltern, Badeanzügen, Beratung über Möglichkeiten des Wiederaufbaus einer
operierten Brust, Nachsorgekliniken, Kuraufenthalte, Vergünstigungen nach dem
Schwerbehindertengesetz).
8. Beachten Sie einige allgemeine Regeln: Halten Sie ein normales Körpergewicht bzw.
streben Sie dieses an, falls Sie übergewichtig sind. Nutzen Sie bei der Ernährung das
breite Angebot der unterschiedlichsten Nahrungsmittel (unter Berücksichtigung Ihres
eigenen Geschmacks). Spezielle (z.T. kostspielige) Diäten (sog. Krebsdiäten) bringen
Ihnen in bezug auf Ihre Brustkrebserkrankung keinen Vorteil. Halten Sie die Kontakte
mit Familie, Gesellschaft und Arbeitsplatz aufrecht.
9. Gehen Sie bei der Einschätzung Ihrer eigenen Gesundheit davon aus, daß viele
Frauen mit Brustkrebs durch die Operation geheilt sind. Sie haben eine gute Chance,
daß das auch bei Ihnen der Fall ist. Sollte es bei Ihnen jedoch in irgendeiner Form zu
einem Krankheitsrückfall kommen, bestehen spezielle Möglichkeiten der Behandlung,
die durch Ihren Arzt durchgeführt werden können.

Table: Nachsorgerichtlinien

Monate

Untersuchung

3

6

9

12

15

18

21

24

30

36

42

48

54

60

Anamnese,ärztliche Untersuchung

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Abdomen-Sonographie

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Röntgen-Thorax

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Mammographie

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CEA, CA 15-3

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Selbstuntersuchung (monatlich)